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   OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21   

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OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21 (https://dejure.org/2021,42909)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06.10.2021 - 1 A 8/21 (https://dejure.org/2021,42909)
OVG Saarland, Entscheidung vom 06. Oktober 2021 - 1 A 8/21 (https://dejure.org/2021,42909)
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    Anordnung; Auflage; Bußgeldverfahren; Erledigung; Fahrtenbuch; fair; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Geschwindigkeitsmessung; Grundrecht; Hauptsache; informationell; Informationen; Messverfahren; PoliScan; rechtmäßig; rechtsstaatlich; rechtzeitig; Rohmessdaten; ...

  • rechtsportal.de

    Anordnung; Auflage; Bußgeldverfahren; Erledigung; Fahrtenbuch; fair; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; Geschwindigkeitsmessung; Grundrecht; Hauptsache; informationell; Informationen; Messverfahren; PoliScan; rechtmäßig; rechtsstaatlich; rechtzeitig; Rohmessdaten; ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerfG, 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18

    Zugang zu Rohmessdaten im Bußgeldverfahren: Verfassungsbeschwerde erfolgreich

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    Wird der Anspruch auf Einsicht in Informationen zum Zustandekommen eines Geschwindigkeitsmessergebnisses, die - den Grundsätzen des standardisierten Messverfahrens geschuldet - nicht zur Verwaltungsakte gelangt sind, erstmals zu einem Zeitpunkt geltend gemacht, zu dem der für die gerichtliche Rechtmäßigkeitskontrolle maßgebliche Zeitpunkt bereits verstrichen ist und neue Erkenntnisse die Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage daher nicht mehr in Zweifel ziehen könnten, so erfolgt dies nicht rechtzeitig im Sinn der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (2 BvR 1616/18).(Rn.80).

    In der zu Bußgeldverfahren ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung [SVerfGH, Urteil vom 5.7.2019 - 1 Lv 7/17 -, juris Rdnrn. 64 ff., BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rdnrn. 42 ff., jew. unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Beschlüsse vom 19.8.1993 und vom 30.10.1097 - BGHSt 39, 291 und 43, 277 -] ist in materiell-rechtlicher Hinsicht geklärt, dass die Ergebnisse standardisierter Messverfahren einer gerichtlichen Verhandlung und Entscheidung zugrunde zu legen sind, solange und soweit keine substantiierten Einwände gegen ihre Validität erhoben werden, und dass zum anderen - formell-rechtlich - Gerichte nicht gehindert sind, die Ergebnisse standardisierter Messverfahren ihren Entscheidungen ohne nähere Darlegung ihrer Voraussetzungen und ihrer Richtigkeit zugrunde zu legen, solange und soweit keine substantiierten Einwände gegen ihre Korrektheit erhoben werden.

    [BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020, a.a.O.; vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 18.2.2021 - 1 A 259/20 -, juris, Rdnr. 7; bestätigend: Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 28.4.2021 - 2 BvR 1451/18 und vom 4.5.2021 - 2 BvR 868/20 -, jew. juris].

    Das Verwaltungsgericht scheint ausweislich seiner Ausführungen auf den Seiten 23 und 26 f. des Urteilsabdrucks bereits im Ansatz zu verkennen, dass es vorliegend nicht um den Umfang von Amtsermittlungspflichten bzw. darum geht, den Fahrerlaubnisbehörden und den Verwaltungsgerichten Ermittlungspflichten zusätzlich aufzuerlegen, sondern um die Frage, ob ein von einer Fahrtenbuchauflage Betroffener Einsicht in nicht zur Akte gelangte Ermittlungsdaten beanspruchen kann, um seine Verteidigungsmöglichkeiten auszuschöpfen [BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 12.11.2020, a.a.O., Rdnr. 47 ff., vom 28.4.2021, a.a.O., Ls. 1 und Rdnr. 5, und vom 4.5.2021, a.a.O., Rdnr. 5] und gegebenenfalls seinerseits eine sachverständige Überprüfung des Messergebnisses herbeizuführen.

    Denn es steht auf der Grundlage der bereits aufgezeigten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Grundsätzen der judikativen Verarbeitung der Ergebnisse standardisierter Messverfahren [BGHSt, Beschlüsse vom 19.8.1993 - 4 StR 627/92 -, juris Rdnrn. 21, 26 ff., und vom 30.10.1997 - 4 StR 24/97 -, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020, a.a.O.; SVerfGH, Urteil vom 5.7.2019, a.a.O.] außer Zweifel, dass der Beklagte zu dem für die Überprüfung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt ohne Weiteres davon ausgehen durfte, dass das Messergebnis zutreffend und verwertbar ist und mithin die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für ein Einschreiten nach Maßgabe des § 31a Abs. 1 StVZO einschließlich des Begehens einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften mit dem Fahrzeug des Klägers vorlagen.

  • OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 15/20

    Bindungswirkung von Entscheidungen des eines Landesverfassungsgerichts;

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    Auf die Beschwerde des Klägers stellte der Senat die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs durch Beschluss vom 30.3.2020 - 1 B 15/20 - wieder her und stützte dies maßgeblich auf das Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 5.7.2019 - Lv 7/17 - und die Notwendigkeit der Klärung in einem Hauptsacheverfahren, ob das verwendete Messgerät des Typs PoliScan FM1 die zu einer nachträglichen Überprüfung eines Messergebnisses nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs erforderlichen Rohmessdaten speichert.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten (1 Heft), der Widerspruchsakte und der Akte des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens 1 B 15/20 (5 L 1710/19), der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, Bezug genommen.

    Allerdings war - wie in dem im Eilrechtsschutzverfahren ergangenen Beschluss des Senats [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 30.3.2020 - 1 B 15/20 -, juris] im Einzelnen dargelegt - fallbezogen zum Zeitpunkt, in dem sich die sofort vollziehbar angeordnete Fahrtenbuchauflage erledigt und der Kläger dem Beklagten das seinerseits über den vorgegebenen Zeitraum von sechs Monaten geführte Fahrtenbuch zur Einsicht vorgelegt hatte, offen, ob die Fahrtenbuchauflage rechtmäßig war oder nicht.

    Dies gilt, wie der Senat bereits entschieden hat [OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.2.2021, a.a.O., vom 7.10.2020 - 1 B 272/20 -, vom 30.3.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 -, jew. juris], auch in Verwaltungsverfahren betreffend die Anordnung einer auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung gestützten Fahrtenbuchauflage.

  • VG Saarlouis, 09.01.2020 - 5 L 1710/19

    Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs; Beweis für

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    Das Verwaltungsgericht wies den Antrag durch Beschluss vom 9.1.2020 - 5 L 1710/19 - zurück.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Verwaltungsunterlagen des Beklagten (1 Heft), der Widerspruchsakte und der Akte des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens 1 B 15/20 (5 L 1710/19), der Gegenstand der mündlichen Verhandlung war, Bezug genommen.

    Dabei ist allerdings anzumerken, dass das Verwaltungsgericht seinerseits nicht aufgeklärt hat, ob das vorbezeichnete Messgerät Softwareversion 4.4.5 den maßgeblichen Anforderungen entspricht, vielmehr seiner Argumentation die Feststellung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, das Messgerät PoliScan Speed FM1 erfülle diese Anforderungen [OLG Zweibrücken, Beschluss vom 23.7.2019 - 1 OWi 2 Ss Rs 68/19 -, juris (Leitsatz und Tenor, keine Gründe)], zugrunde gelegt hat, ohne der durch den - durch Vorlage einer sachverständigen Stellungnahme [VUT Verkehr, Allgemeine Stellungnahme zu Messungen mit PoliScan, Stand 24.7.2018, vorgelegt im vorangegangenen Eilrechtsschutzverfahren 5 L 1710/19, Bl. 8 der dortigen Gerichtsakte] plausibilisierten - Vortrag des Klägers, es gebe Softwareversionen, die den Anforderungen nicht genügen, aufgeworfenen Frage nachzugehen, ob die fallbezogen eingesetzte Softwareversion der einen oder der anderen Kategorie angehört.

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    In der zu Bußgeldverfahren ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung [SVerfGH, Urteil vom 5.7.2019 - 1 Lv 7/17 -, juris Rdnrn. 64 ff., BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rdnrn. 42 ff., jew. unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Beschlüsse vom 19.8.1993 und vom 30.10.1097 - BGHSt 39, 291 und 43, 277 -] ist in materiell-rechtlicher Hinsicht geklärt, dass die Ergebnisse standardisierter Messverfahren einer gerichtlichen Verhandlung und Entscheidung zugrunde zu legen sind, solange und soweit keine substantiierten Einwände gegen ihre Validität erhoben werden, und dass zum anderen - formell-rechtlich - Gerichte nicht gehindert sind, die Ergebnisse standardisierter Messverfahren ihren Entscheidungen ohne nähere Darlegung ihrer Voraussetzungen und ihrer Richtigkeit zugrunde zu legen, solange und soweit keine substantiierten Einwände gegen ihre Korrektheit erhoben werden.

    Denn es steht auf der Grundlage der bereits aufgezeigten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Grundsätzen der judikativen Verarbeitung der Ergebnisse standardisierter Messverfahren [BGHSt, Beschlüsse vom 19.8.1993 - 4 StR 627/92 -, juris Rdnrn. 21, 26 ff., und vom 30.10.1997 - 4 StR 24/97 -, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020, a.a.O.; SVerfGH, Urteil vom 5.7.2019, a.a.O.] außer Zweifel, dass der Beklagte zu dem für die Überprüfung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt ohne Weiteres davon ausgehen durfte, dass das Messergebnis zutreffend und verwertbar ist und mithin die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für ein Einschreiten nach Maßgabe des § 31a Abs. 1 StVZO einschließlich des Begehens einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften mit dem Fahrzeug des Klägers vorlagen.

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    In der zu Bußgeldverfahren ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung [SVerfGH, Urteil vom 5.7.2019 - 1 Lv 7/17 -, juris Rdnrn. 64 ff., BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020 - 2 BvR 1616/18 -, juris Rdnrn. 42 ff., jew. unter Hinweis auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, Beschlüsse vom 19.8.1993 und vom 30.10.1097 - BGHSt 39, 291 und 43, 277 -] ist in materiell-rechtlicher Hinsicht geklärt, dass die Ergebnisse standardisierter Messverfahren einer gerichtlichen Verhandlung und Entscheidung zugrunde zu legen sind, solange und soweit keine substantiierten Einwände gegen ihre Validität erhoben werden, und dass zum anderen - formell-rechtlich - Gerichte nicht gehindert sind, die Ergebnisse standardisierter Messverfahren ihren Entscheidungen ohne nähere Darlegung ihrer Voraussetzungen und ihrer Richtigkeit zugrunde zu legen, solange und soweit keine substantiierten Einwände gegen ihre Korrektheit erhoben werden.

    Denn es steht auf der Grundlage der bereits aufgezeigten höchstrichterlichen Rechtsprechung zu den Grundsätzen der judikativen Verarbeitung der Ergebnisse standardisierter Messverfahren [BGHSt, Beschlüsse vom 19.8.1993 - 4 StR 627/92 -, juris Rdnrn. 21, 26 ff., und vom 30.10.1997 - 4 StR 24/97 -, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020, a.a.O.; SVerfGH, Urteil vom 5.7.2019, a.a.O.] außer Zweifel, dass der Beklagte zu dem für die Überprüfung der Sach- und Rechtslage maßgeblichen Zeitpunkt ohne Weiteres davon ausgehen durfte, dass das Messergebnis zutreffend und verwertbar ist und mithin die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für ein Einschreiten nach Maßgabe des § 31a Abs. 1 StVZO einschließlich des Begehens einer Zuwiderhandlung gegen Verkehrsvorschriften mit dem Fahrzeug des Klägers vorlagen.

  • BVerfG, 28.04.2021 - 2 BvR 1451/18

    Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    [BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020, a.a.O.; vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 18.2.2021 - 1 A 259/20 -, juris, Rdnr. 7; bestätigend: Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 28.4.2021 - 2 BvR 1451/18 und vom 4.5.2021 - 2 BvR 868/20 -, jew. juris].

    Das Verwaltungsgericht scheint ausweislich seiner Ausführungen auf den Seiten 23 und 26 f. des Urteilsabdrucks bereits im Ansatz zu verkennen, dass es vorliegend nicht um den Umfang von Amtsermittlungspflichten bzw. darum geht, den Fahrerlaubnisbehörden und den Verwaltungsgerichten Ermittlungspflichten zusätzlich aufzuerlegen, sondern um die Frage, ob ein von einer Fahrtenbuchauflage Betroffener Einsicht in nicht zur Akte gelangte Ermittlungsdaten beanspruchen kann, um seine Verteidigungsmöglichkeiten auszuschöpfen [BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 12.11.2020, a.a.O., Rdnr. 47 ff., vom 28.4.2021, a.a.O., Ls. 1 und Rdnr. 5, und vom 4.5.2021, a.a.O., Rdnr. 5] und gegebenenfalls seinerseits eine sachverständige Überprüfung des Messergebnisses herbeizuführen.

  • BVerfG, 04.05.2021 - 2 BvR 868/20

    Stattgebender Kammerbeschluss: Parallelentscheidung

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    [BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.11.2020, a.a.O.; vgl. hierzu auch Beschluss des Senats vom 18.2.2021 - 1 A 259/20 -, juris, Rdnr. 7; bestätigend: Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 28.4.2021 - 2 BvR 1451/18 und vom 4.5.2021 - 2 BvR 868/20 -, jew. juris].

    Das Verwaltungsgericht scheint ausweislich seiner Ausführungen auf den Seiten 23 und 26 f. des Urteilsabdrucks bereits im Ansatz zu verkennen, dass es vorliegend nicht um den Umfang von Amtsermittlungspflichten bzw. darum geht, den Fahrerlaubnisbehörden und den Verwaltungsgerichten Ermittlungspflichten zusätzlich aufzuerlegen, sondern um die Frage, ob ein von einer Fahrtenbuchauflage Betroffener Einsicht in nicht zur Akte gelangte Ermittlungsdaten beanspruchen kann, um seine Verteidigungsmöglichkeiten auszuschöpfen [BVerfG, Stattgebende Kammerbeschlüsse vom 12.11.2020, a.a.O., Rdnr. 47 ff., vom 28.4.2021, a.a.O., Ls. 1 und Rdnr. 5, und vom 4.5.2021, a.a.O., Rdnr. 5] und gegebenenfalls seinerseits eine sachverständige Überprüfung des Messergebnisses herbeizuführen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.04.2011 - 8 B 306/11

    Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers i.S.d. § 31a Abs. 1

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    [OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.4.2011 - 8 B 306/11 -, juris Rdnrn. 17 ff., m.w.N.; SächsOVG, Beschluss vom 31.3.2010 - 3 B 3/10 -, juris Ls. 1 und Rdnr. 5; BayVGH, Beschluss vom 23.2.2009 - 11 CS 08.2948 -, juris Rdnr. 15] Dies überzeugt.

    Die dem innewohnende nachhaltige Beschränkung in der Ausübung von Grundrechten ist nur im überwiegenden Allgemeininteresse zulässig [OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7.4.2011, a.a.O., Rdnr. 18], das indes fehlen würde, wenn die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 31a StVZO nicht vorgelegen hätten.

  • OVG Saarland, 30.03.2020 - 1 B 5/20

    Fahrtenbuchauflage; Bindung saarländischer Gerichte und Behörden an

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    Dies gilt, wie der Senat bereits entschieden hat [OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 18.2.2021, a.a.O., vom 7.10.2020 - 1 B 272/20 -, vom 30.3.2020 - 1 B 5/20 und 1 B 15/20 -, jew. juris], auch in Verwaltungsverfahren betreffend die Anordnung einer auf eine Geschwindigkeitsüberschreitung gestützten Fahrtenbuchauflage.

    1.1.4 Was das Verwaltungsgericht ungeachtet der Entscheidung des Senats vom 30.3.2020 - 1 B 5/20 - einer Bindungswirkung beharrlich entgegenhält, überzeugt nicht.

  • OVG Saarland, 28.06.2016 - 1 A 224/15

    Anforderungen an das Vorliegen eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses (hier:

    Auszug aus OVG Saarland, 06.10.2021 - 1 A 8/21
    [OVG des Saarlandes, Beschluss vom 28.6.2016 - 1 A 224/15 -, juris Rdnrn. 9 ff.].

    [zur Problematik bereits Beschluss des Senats vom 28.6.2016, a.a.O., Rdnrn. 4 f.] Lediglich der Vollständigkeit halber sei erwähnt, dass auch die gesetzlich in § 31a Abs. 3 StVZO vorgegebene Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten nach Ablauf der Zeit, für die das Fahrtenbuch geführt werden musste, bereits im Oktober 2020 abgelaufen war, so dass die Verfügung seither gänzlich gegenstandslos geworden ist und ihre Rechtmäßig- oder Rechtswidrigkeit durch spätere Entwicklungen nicht mehr beeinflusst werden konnte.

  • BVerwG, 03.02.1989 - 7 B 18.89

    Fahrtenbuchauflage

  • VG Saarlouis, 20.08.2020 - 5 L 569/20

    Führung eines Fahrtenbuchs - hier: aufschiebende WirkungFahrtenbuchauflage -

  • BVerwG, 12.11.2020 - 2 C 5.19

    Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin nur auf gesetzlicher Grundlage

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

  • OVG Saarland, 21.02.2019 - 2 A 806/17

    Erfolglose Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch Beamte der

  • BVerwG, 28.05.2015 - 3 C 13.14

    Fahrtenbuch; Fahrtenbuchauflage; Fahrtenbuchanordnung; Anordnung, dass ein

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2015 - 10 S 278/15

    Fahrtenbuchauflage bei erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitung mit einem

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2018 - 8 B 1018/18

    Rechtmäßigkeit einer Fahrtenbuchauflage; Geschwindigkeitsmessverfahren mit der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2018 - 8 A 740/18

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs gegenüber einem Fahrzeughalter für auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2021 - 8 B 1781/20

    Rohmessdaten außerhalb der Bußgeldakte, Informationsanspruch des Betroffen

  • OVG Saarland, 07.10.2020 - 1 B 272/20

    Fahrtenbuch - Verwertbarkeit von Geschwindigkeitsmessungen

  • OVG Sachsen, 27.10.2016 - 3 A 385/15

    Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit; Fahrtenbuchauflage; geeichtes

  • OVG Sachsen, 31.03.2010 - 3 B 3/10

    Fahrtenbuchauflage, Recht auf individuelle Selbstbestimmung,

  • OVG Saarland, 18.02.2021 - 1 A 259/20

    Fahrtenbuchauflage, Geschwindigkeitsüberschreitung, standardisiertes

  • OVG Niedersachsen, 23.09.2020 - 12 ME 130/20

    Fahrtenbuchanordnung; Geschwindigkeitsmessgerät; Rohmessdaten

  • VGH Bayern, 23.02.2009 - 11 CS 08.2948

    Fahrtenbuchauflage; Aussageverweigerungsrecht; Verkehrsverstoß "von einigem

  • OVG Niedersachsen, 27.03.2020 - 12 ME 48/20

    Erledigung, Verwaltungsakt; Fahrtenbuchanordnung; Fahrtenschreiber

  • AG St. Ingbert, 13.01.2021 - 23 OWi 68 Js 1367/20
  • VG Saarlouis, 09.12.2020 - 5 K 736/20

    Fahrtenbuchauflage - Beweis für Geschwindigkeitsüberschreitung durch Messgerät

  • VG München, 29.11.2022 - M 19 K 19.1306

    Auflagen zur Fahrerlaubnis bei Einnahme von Medizinal-Cannabis - Teilanfechtung

    Die angeordneten Auflagen verlängern sich fortwährend, sodass von einem Dauerverwaltungsakt auszugehen ist (vgl. BayVGH, B.v. 25.4.2022 - 11 CS 21.2988 - juris Rn. 11; B.v. 20.1.2022 - 11 CS 21.2856 - juris Rn. 13; OVG Saarland, U.v. 6.10.2021 - 1 A 8/21 - juris Rn. 37; BVerwG, U.v. 4.12.2020 - 3 C 5.20 - Rn. 10).
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.06.2022 - 5 O 3/22

    Beschwerde gegen die Berichtigung einer Rechtsmittelbelehrung

    Das bei der Verwendung von Textbausteinen auftretende, gleichsam "technische" Versehen ist Schreib- oder Rechenfehlern im Sinne des § 118 Abs. 1 VwGO gleichzusetzen (OVG Saarlouis, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - 1 A 8/21 -, juris Rn. 3; OVG Münster, Beschluss vom 10. Januar 2017 - 8 A 2710/13 -, juris Rn. 7).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2022 - 3 O 92/22

    Berichtigungsantrag, Anhörungsrüge, Gegenvorstellung

    Erfasst werden nur Irrtümer in der Umsetzung der getroffenen Erklärung und nicht Fehler in der Willensbildung (OVG Saarl, Beschluss vom 21. Oktober 2021 - 1 A 8/21 - juris Rn. 2, juris).
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